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   VG Weimar, 09.01.2008 - 2 E 1761/07   

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VG Weimar, 09.01.2008 - 2 E 1761/07 (https://dejure.org/2008,46256)
VG Weimar, Entscheidung vom 09.01.2008 - 2 E 1761/07 (https://dejure.org/2008,46256)
VG Weimar, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - 2 E 1761/07 (https://dejure.org/2008,46256)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 29.06.1995 - 6 TG 1560/95

    Sofortige Vollziehung der Exmatrikulation bei Nichteinhaltung der Nachfrist zur

    Auszug aus VG Weimar, 09.01.2008 - 2 E 1761/07
    Ebenso wenig nachvollziehbar ist die Begründung (offensichtlich in Anlehnung an die Entscheidung des VGH Kassel vom 29.06.1995 - 6 TG 1560/95 -), die aufschiebende Wirkung führe zu einer Umgehung des § 8 der Immatrikulationsordnung, weil der Antragsteller während des Hauptsacheverfahrens immatrikuliert bliebe bzw. rückgemeldet werden müsste.
  • VG Lüneburg, 22.11.2005 - 1 B 52/05

    Aufschiebende Wirkung; Billigkeitserlass; Exmatrikulation; Interessenabwägung;

    Auszug aus VG Weimar, 09.01.2008 - 2 E 1761/07
    Ebenso wenig überzeugt die Bezugnahme in der Antragserwiderung vom 04.01.2008 auf die Entscheidung des VG Lüneburg vom 22.11.2005 - 1 B 52/05 -.
  • VG München, 25.05.2007 - M 3 S 07.1885
    Auszug aus VG Weimar, 09.01.2008 - 2 E 1761/07
    Soll die Begründung diesen Zielsetzungen gerecht werden, muss sie das überwiegende Vollzugsinteresse grundsätzlich anhand der Umstände des konkreten Einzelfalles nachvollziehbar darlegen (vgl. VG München, Beschluss vom 25.05.2007 - M 3 S 07.1885 - m.w.N.).
  • VG Weimar, 03.09.2009 - 2 K 1128/08

    Vereinbarkeit des Verwaltungskostenbeitrags auf der Grundlage des § 4 ThürHGEG

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte, die Behördenakte der Beklagten (ein Hefter) sowie die Verfahrensakten 2 K 1683/07 We und 2 E 1761/07 We.
  • VG Weimar, 29.05.2008 - 2 K 1663/07
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte, die Behördenakte der Beklagten (ein Hefter) sowie die Verfahrensakte 2 E 1761/07.We.
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